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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A)   

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https://dejure.org/1994,1480
BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Unverzüglichkeit der Leistungsgewährung - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - Mißbrauchstatbestand - Beweislast - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG §§ 1, 3; BGB § 242; EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22; EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18; EGV Art. 3b Abs. 3
    Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 306
  • NJW 1994, 2440 (Ls.)
  • NJW 1994, 3117
  • ZIP 1994, 1206
  • NZA 1994, 683
  • BB 1994, 1523
  • BB 1994, 1572
  • BB 1994, 936
  • DB 1994, 1523
  • DB 1994, 2440
  • DB 1994, 938
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein Mißbrauchsfall, der in besonderem Maße Zweifel an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit erwecken kann, liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93]).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Er muß dazu Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein weiterer Mißbrauchstatbestand, der Zweifel hinsichtlich einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den bewilligten und von ihm in seiner Heimat verbrachten Urlaub wiederholt aufgrund behaupteter Arbeitsunfähigkeit in seiner Heimat verbleibt (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Da die für den zuständigen Träger geltenden Rechtsvorschriften maßgebend sind, bedeutet dies für den Anspruch auf Zahlung der Bezüge während der Arbeitsunfähigkeit, daß es sich dabei um den für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufrechterhaltenen Vergütungsanspruch handelt, der ebenso wie der durch Arbeitsleistung erworbene Vergütungsanspruch fällig wird (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1971, BAGE 24, 1 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - aaO), sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) - BAGE 76, 306, 314).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
  • BVerwG, 31.08.1995 - C 25.94
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92   

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https://dejure.org/1994,543
BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - I ZR 99/92 (https://dejure.org/1994,543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis - Warenzeichen

  • rechtsportal.de

    WZG § 24 Abs. 1; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de

    WZG § 24 Abs. 1 ; ZPO § 51
    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    WZG § 24 Abs. 1; UWG § 16 Abs. 1; ZPO § 51 - "Nicoline"
    Gebrauch eines Firmenschlagworts durch Konzernholding: Verwechslungsfähigkeit eines ähnlichen Schlagworts einer Drittgesellschaft wegen Vermittlung des Eindrucks der Konzernzugehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 358
  • ZIP 1994, 1804
  • MDR 1995, 60
  • GRUR 1995, 54
  • WM 1995, 43
  • DB 1994, 2440
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß der Klägerin oder der GmbH kennzeichenrechtliche Ansprüche erwachsen sind, so wird es auch die Frage der Verwirkung dieser Ansprüche näher zu prüfen und dabei insbesondere zu beachten haben, daß die von der Klägerin gegenüber dem Verwirkungseinwand der Beklagten bislang hauptsächlich behauptete Tatsache, sie habe Kenntnis von den Rechtsverletzungen erst zu einem Zeitpunkt erlangt, der nicht zu lange vor ihrer ersten Beanstandung liege, allein einer Anspruchsverwirkung nicht entgegenzustehen braucht, sofern die späte Kenntnis auf einer unzulänglichen Beobachtung des maßgeblichen Marktes beruht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    a) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers - die hier unstreitig vorliegt - dann auf Unterlassung aus dessen Recht klagen kann, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - KRONENTHALER; Ullmann, Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 315 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Sie ist auch gemeinschaftsrechtlich nicht in Frage zu ziehen, weil die Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104 EWG, GRUR Int. 1989, 294 ff.) sich nach Wortlaut und Zielsetzung auf die Vereinheitlichung des Markenrechts beschränkt und nicht auch für Unternehmenskennzeichen gilt (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 22/92, GRUR 1994, 652, 653 = WRP 1994, 536, 538 - Virion).
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    b) An der somit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG a.F. zu den jeweils maßgeblichen Kollisionszeitpunkten bestehenden Löschungsreife des Klagezeichens ändert nichts, daß nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, die in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. zu letzterem BGHZ 36, 348, 350 f.).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88

    "MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Falls - wozu das Berufungsgericht bisher Feststellungen nicht getroffen hat - "NICOLINE" seiner Art nach als selbständig schutzfähiges Firmenschlagwort der Klägerin in Betracht kommt, besteht Anlaß zu der Prüfung, ob der Verkehr aufgrund der möglicherweise - auch insoweit fehlen noch Feststellungen - hierfür hinreichend ähnlichen Bezeichnung "TRICO LINE" organisatorische Zusammenhänge zwischen einem unter dieser Bezeichnung auftretenden Textilunternehmen und einer Muttergesellschaft zur Verwaltung von Textilunternehmen annehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1990 - I ZR 249/88, GRUR 1991, 317, 318 = WRP 1991, 231 - Medice), insbesondere wenn und soweit dem Verkehr - was ebenfalls der Prüfung bedarf - der spezifisch auf Textilunternehmen ausgerichtete Charakter der Holdinggesellschaft (Klägerin) bekannt sein sollte.
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91

    "Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Diese scheitern daran, daß das für die Rechtsvorgängerin der Klägerin eingetragene Warenzeichen 943 794 zu der Zeit, in der die angegriffenen Bezeichnungen der Beklagten schutzfähig geworden sind, als sogenanntes Leerzeichen dem Einwand der Löschungsreife gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG a.F. ausgesetzt war und deshalb jetzt den zwischenzeitlich entstandenen Kennzeichen der Beklagten im Verhältnis zum Klagezeichen eine relativ bessere Priorität zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 231/91, GRUR 1994, 288, 289 = WRP 1994, 252 - Malibu).
  • BGH, 02.06.1986 - II ZR 300/85

    Schadenersatzanspruch bei Mietung eines Bildschirmtextbanksystems - Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist bei dem Gesellschafter einer GmbH ein Rechtsschutzinteresse für die Geltendmachung von Ansprüchen der GmbH grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er an der Gesellschaft in einem Maße beteiligt ist, daß er an der Durchsetzung ihrer Rechte in nahezu demselben Maße interessiert ist wie diese selbst (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.6.1986 - II ZR 300/85, NJW-RR 1987, 57, 58 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 287/89

    Keine Warenzeichenübertragung mit Teilen des Geschäftsbetriebs bei Übertragung

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
    Denn für die Frage, ob eine solche Trennung vorliegt oder nicht, kommt es allein darauf an, ob das dingliche Recht als unmittelbares Herrschaftsrecht derselben Person im Rechtssinne zusteht, nicht aber - wie die Revision meint - darauf, welche schuldrechtlichen oder konzernmäßigen Verflechtungen zwischen - im Rechtssinne selbständigen - juristischen Personen bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Bei einem Anspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung kann sich das schutzwürdige Interesse aus einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline).

    Das schutzwürdige Interesse wird beispielsweise bejaht, wenn eine Konzernmutter von der von ihr beherrschten Konzerntochter ermächtigt wird oder wenn zwischen Ermächtigendem und Ermächtigtem ein Vertriebsvertrag hinsichtlich der gekennzeichneten Produkte besteht (vgl. BGHZ 145, 279, 286 - DB Immobilienfonds; BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

    Dies ist anzunehmen, wenn ein Firmenschlagwort sowohl vom Ermächtigenden als auch vom Ermächtigten genutzt wird (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Das erforderliche eigene schutzwürdige Interesse der Holding (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ullmann, Festschrift v. Gamm, 1990, S. 315 ff.; Ulrich, WRP 1995, 441 ff., jeweils m.w.N.) hätte im Streitfall nicht verneint werden können.

    Es ist bei dem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er an der Gesellschaft in einem Maße beteiligt ist, daß sich seine wirtschaftlichen Interessen im wesentlichen mit denen der Gesellschaft decken (vgl. BGH GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; Ulrich, WRP 1998, 826, 828).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 90/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,19821
OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 90/94 (https://dejure.org/1994,19821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1994 - 10 W 90/94 (https://dejure.org/1994,19821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1994 - 10 W 90/94 (https://dejure.org/1994,19821)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • DB 1994, 2440
 
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